Fragen & Antworten - Wohnungsgesellschaft | Immobilienmanagement | gewog

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH -gewog-

Rodelberg 2, 14532 Kleinmachnow

033203 3055 0

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Fragen & Antworten

Rund um unsere Immobilien gibt es vielfältigen Informationsbedarf. Oftmals sind es immer die gleichen Fragen, die uns unsere Mieter stellen. Wir haben einen Fragen-/Antwortenkatalog erarbeitet, der Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen bereit hält. Die Recherche hier funktioniert meist schneller, als der Griff zum Telefonhörer oder der Besuch in unserer Verwaltung.

Probieren Sie es einfach aus.

Fragen zu meinem Mietvertrag

Muss ich eine Mietkaution zahlen?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Sie wird im Mietvertrag vertraglich vereinbart. Vorauszahlungen für die vereinbarten kalten und warmen Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Kaution außer Betracht. In unserer Wohnungsgesellschaft ist bei Mietvertragsabschluss eine Barkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu hinterlegen. Die Kaution kann auch in drei gleichen Raten hinterlegt werden. Die Kaution ist immer vor Übergabe der Schlüssel fällig. Mit Übersendung des Mietvertrages erhalten Sie auch die Bankverbindung für die Kaution.

Fallen bei Vertragsabschluss Provision oder andere Gebühren an?

Als kommunales Wohnungsunternehmen sind an uns weder Provision noch sonstige Gebühren oder Anteile zu entrichten.

Wo finde ich meine Vertragsnummer?

Ihre Vertragsnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag auf Seite 1 oben rechts.

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Ihre gesamte monatliche Miete setzt sich aus der Kaltmiete für die von Ihnen gemietete Wohnung und den Vorauszahlungen auf die Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten zusammen. Über diese Vorauszahlungen wird einmal jährlich eine Abrechnung erstellt. Je nachdem wie hoch Ihr individueller Verbrauch in diesen zwölf Monaten war, erhalten Sie anschließend eine Gutschrift oder müssen eine Nachzahlung leisten. Die Vorauszahlungen werden in der Regel nach einer Abrechnung entsprechend dem Abrechungsergebnis angepasst. Neben der Miete sind die Kosten für Strom, ggf. Gas, Telefon und Kabelfernsehen direkt mit den Versorgern abzurechnen.

Sonstige Aufwandsentschädigungen / Zusatzkosten

Die gewog wird für folgende Genehmigungen und gesonderte
Leistungen eine Aufwandsentschädigung wie folgt berechnen:

  • Antrag auf bauliche Veränderungen                                  25,00 €
    (Einbau Dusche/Badewanne, Markisenanbau,
    Laminatverlegung, Umbauten in der Wohnung etc.)
  • Bonitätsprüfung                                                                     20,00 €
  • Tierhaltergenehmigung                                                        10,00 €
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung                                 10,00 €
  • Wohnungsgeberbestätigung                                                 5,00 €
  • Ausstellen von behördlichen Formularen                            5,00 €
    (Bafög-Antrag, Wohngeldbescheinigung etc.)
  • Sonstige Genehmigungen                                                    10,00 €

Was ist bei der Mülltrennung zu beachten?

Das richtige Trennen von Müll kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch dem eigenem Portemonnaie, denn die Entsorgung von Restmüll ist die teuerste Art der Müllentsorgung. Hier entstehen die meisten Kosten. Wer also Kunststoffverpackungen, Glas oder Papier nicht in die dafür vorgesehenen Tonnen oder Säcke entsorgt, der zahlt gleich zweimal. In einem Mehrfamilienhaus mit Müllcontainern tragen diese Kosten alle Mietparteien. Sind in der gelben oder blauen Tonne zusätzlich andere Abfälle als vorgesehen, werden diese Tonnen möglicherweise gar nicht abgeholt und es entstehen weitere Gebühren. Also falsche Mülltrennung kostet richtig viel Geld!
Darum gehören Papier, Glas und Kunststoffverpackungen nicht in den Restmüllcontainer beziehungsweise der Restmüll nicht in die falsche Tonne.

Darf ich Haustiere in meiner Mietwohnung halten?

Tierhaltung in Mietwohnungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Kleintiere, wie zum Beispiel Meerschwein, Hamster oder Wellensittich.

Erteilen wir Ihnen die Genehmigung zur Tierhaltung, so immer mit einem Widerrufsvorbehalt. Die Erlaubnis zur Haustierhaltung steht unter dem Vorbehalt, dass sich kein Mieter oder Nachbar über den Aufenthalt des Tieres in der Wohnung oder dem Mietobjekt beschwert, insbesondere, weil Störungen des Hausfriedens von dem Tier ausgehen.

Jeder Mieter ist auf die Zustimmung zur Haustierhaltung von uns als Vermieter angewiesen, dies ist auch ausdrücklich im Mietvertrag geregelt.

Eine Zustimmung kann gerade in Großwohnanlagen und kleinen Wohnungen verweigert werden. Bitte fragen Sie vor dem Anschaffen eines Haustieres unsere Mitarbeiter, um Ärger im Nachgang auszuschließen.

Warum darf ich keine Parabolantenne/Satellitenantenne anbringen?

Durch das Anbringen einer Parabolantenne würde die gesamtheitliche Ansicht des Wohnhauses nachhaltig gestört. Außerdem sind Schädigungen der Bausubstanz bei der Befestigung der Antenne nicht auszuschließen.

Was ist bei Untervermietung meiner Wohnung zu beachten?

Sie möchten aus finanziellen Gründen einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten, das heißt Sie als Hauptmieter überlassen den Gebrauch eines Teils Ihrer Wohnung einem Dritten.
Für eine Untervermietung brauchen Sie unbedingt unsere Erlaubnis. Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt – sei es als Mieter oder als Untermieter.

Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle. Neben Ihrem Namen, Anschrift und Vertragsnummer nennen Sie uns bitte auch den Namen des künftigen Untermieters. Wenn gegen den künftigen Untermieter kein wichtiger Grund vorliegt und Ihre Wohnung nicht überbelegt ist, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege.

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Denken Sie daran, vertraglich festzulegen, dass der Untermietvertrag mit dem Hauptmietvertrag endet. Bedenken Sie bitte auch, dass nur zwischen Ihnen und der gewog ein Dauernutzungsvertrag besteht und wir nur Sie (als unseren Vertragspartner) für eventuelle Schäden in der Wohnung verantwortlich machen. Der Überlassung der gesamten Wohnung an Dritte wird nur in Ausnahmefällen zugestimmt.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Eine Kündigung muss immer schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.

Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag bei Stellung eines Nachmieters

Werde ich bei der Benennung eines Nachmieters vorzeitig aus meinem Mietvertrag entlassen?

Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiterinnen des Vermietungsteams. Sinnvoll ist ein Termin mit Ihnen und dem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter in unserm Haus, wobei er die ausgefüllte Mieterselbstauskunft sowie die anderen relevanten Unterlagen mitbringt. Der Vermieter muss den Nachmieter nicht akzeptieren.

Muss ich bei einem Umzug innerhalb der gewog die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten?

Ein Wohnungswechsel innerhalb unseres Unternehmens ist problemlos möglich, wenn die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und keine Mietschulden bestehen. Überschneidungen und doppelte Mietbelastung können nicht ausgeschlossen werden. Sie müssen allerdings keine komplett neue Mietkaution hinterlegen. Haben Sie bereits eine Mietkaution gezahlt, wird Ihre alte Kaution mit der neuen verrechnet.

Wohnungskündigung und noch keine neue Wohnung

Was passiert, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe und noch keine neue Wohnung gefunden habe?

Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie verpflichtet, die Wohnung samt der dazu gehörigen Schlüssel wieder an uns als Ihren Vermieter zu übergeben. Haben wir bereits einen Nachmieter für diese Wohnung gefunden, ist die Räumung der Wohnung unumgänglich. Gibt es noch keinen Nachmieter, besteht eventuell die Möglichkeit, dass Sie Ihre Wohnung noch länger nutzen können. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter.

Muss ich meine Wohnung beim Auszug renovieren?

Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Werden vom Mieter Änderungen in der Wohnung vorgenommen ist der ursprüngliche Zustand bei Auszug wiederherzustellen, Ein- und Umbauten sind zu entfernen und dabei auftretende Schäden sind zu beseitigen.

Bei Rückgabe der Wohnung sind alle Schlüssel an die gewog zurückzugeben, anderenfalls ist die gewog berechtigt, fehlende Schlüssel auf Kosten des Mieters anfertigen zu lassen.

Gern führen wir mit Ihnen vor Auszug aus der Wohnung eine Vorabnahme durch.

Fragen zu baulichen Veränderungen, Reparaturen und Schäden in meiner Wohnung

Ich möchte bauliche Veränderungen in meiner angemieteten Wohnung vornehmen - worauf muß ich achten?

Worauf muss ich achten?

Für jede bauliche Veränderung in einer Wohnung unseres Unternehmens benötigen Sie, als Mieter, unsere schriftliche Zustimmung. Beachten Sie bitte, dass Sie Art und Umfang der geplanten Baumaßnahmen bei Ihrem Antrag angeben. In einigen Fällen benötigen Sie nicht nur unsere Genehmigung, sondern auch die Zustimmung der Bauaufsicht. Die Genehmigung wird immer unter der Bedingung der Einhaltung von bestimmten Auflagen des Eigentümers erfolgen.

Die Aufwandskosten für die Bearbeitung der Genehmigung betragen 25,00 € und sind vom Antragsteller nach Rechnungslegung zu entrichten.