Fra­gen & Ant­wor­ten

Rund um unse­re Immo­bi­li­en gibt es viel­fäl­ti­gen Infor­ma­ti­ons­be­darf. Oft­mals sind es immer die glei­chen Fra­gen, die uns unse­re Mie­ter stel­len. Wir haben einen Fra­gen-/Ant­wor­ten­ka­ta­log erar­bei­tet, der Ant­wor­ten auf die am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen bereit hält. Die Recher­che hier funk­tio­niert meist schnel­ler, als der Griff zum Tele­fon­hö­rer oder der Besuch in unse­rer Ver­wal­tung.

Pro­bie­ren Sie es ein­fach aus.

Gewog-Unternehmenszentrale

Fra­gen zu mei­nem Miet­ver­trag

Muss ich eine Miet­kau­ti­on zah­len?

Die Miet­kau­ti­on ist eine Sicher­heits­leis­tung des Mie­ters an den Ver­mie­ter. Sie wird im Miet­ver­trag ver­trag­lich ver­ein­bart. Vor­aus­zah­lun­gen für die ver­ein­bar­ten kal­ten und war­men Neben­kos­ten blei­ben bei der Berech­nung der Kau­ti­on außer Betracht. In unse­rer Woh­nungs­ge­sell­schaft ist bei Miet­ver­trags­ab­schluss eine Bar­kau­ti­on in Höhe von drei Monats­kalt­mie­ten zu hin­ter­le­gen. Die Kau­ti­on kann auch in drei glei­chen Raten hin­ter­legt wer­den. Die Kau­ti­on ist immer vor Über­ga­be der Schlüs­sel fäl­lig. Mit Über­sen­dung des Miet­ver­tra­ges erhal­ten Sie auch die Bank­ver­bin­dung für die Kau­ti­on.

Fal­len bei Ver­trags­ab­schluss Pro­vi­si­on oder ande­re Gebüh­ren an?

Als kom­mu­na­les Woh­nungs­un­ter­neh­men sind an uns weder Pro­vi­si­on noch sons­ti­ge Gebüh­ren oder Antei­le zu ent­rich­ten.

Wo fin­de ich mei­ne Ver­trags­num­mer?

Ihre Ver­trags­num­mer fin­den Sie in Ihrem Miet­ver­trag auf Sei­te 1 oben rechts.

Wie setzt sich mei­ne Mie­te zusam­men?

Ihre gesam­te monat­li­che Mie­te setzt sich aus der Kalt­mie­te für die von Ihnen gemie­te­te Woh­nung und den Vor­aus­zah­lun­gen auf die Betriebs‑, Heiz- und Warm­was­ser­kos­ten zusam­men. Über die­se Vor­aus­zah­lun­gen wird ein­mal jähr­lich eine Abrech­nung erstellt. Je nach­dem wie hoch Ihr indi­vi­du­el­ler Ver­brauch in die­sen zwölf Mona­ten war, erhal­ten Sie anschlie­ßend eine Gut­schrift oder müs­sen eine Nach­zah­lung leis­ten. Die Vor­aus­zah­lun­gen wer­den in der Regel nach einer Abrech­nung ent­spre­chend dem Abre­chungs­er­geb­nis ange­passt. Neben der Mie­te sind die Kos­ten für Strom, ggf. Gas, Tele­fon und Kabel­fern­se­hen direkt mit den Ver­sor­gern abzu­rech­nen.

Was ist bei der Müll­tren­nung zu beach­ten?

Das rich­ti­ge Tren­nen von Müll kommt nicht nur der Umwelt zugu­te, son­dern auch dem eige­nem Porte­mon­naie, denn die Ent­sor­gung von Rest­müll ist die teu­ers­te Art der Müll­ent­sor­gung. Hier ent­ste­hen die meis­ten Kos­ten. Wer also Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen, Glas oder Papier nicht in die dafür vor­ge­se­he­nen Ton­nen oder Säcke ent­sorgt, der zahlt gleich zwei­mal. In einem Mehr­fa­mi­li­en­haus mit Müll­con­tai­nern tra­gen die­se Kos­ten alle Miet­par­tei­en. Sind in der gel­ben oder blau­en Ton­ne zusätz­lich ande­re Abfäl­le als vor­ge­se­hen, wer­den die­se Ton­nen mög­li­cher­wei­se gar nicht abge­holt und es ent­ste­hen wei­te­re Gebüh­ren. Also fal­sche Müll­tren­nung kos­tet rich­tig viel Geld!
Dar­um gehö­ren Papier, Glas und Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen nicht in den Rest­müll­con­tai­ner bezie­hungs­wei­se der Rest­müll nicht in die fal­sche Ton­ne.

Wer ist das für mich zustän­di­ge Müll­ent­sor­gungs­un­ter­neh­men?

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen rund um Ihre Müll­ent­sor­gung fin­den über einen Klick auf:

ZUR MÜLL­ENT­SOR­GUNG

Darf ich Haus­tie­re in mei­ner Miet­woh­nung hal­ten?

Tier­hal­tung in Miet­woh­nun­gen ist grund­sätz­lich geneh­mi­gungs­pflich­tig. Aus­ge­nom­men sind Klein­tie­re, wie zum Bei­spiel Meer­schwein, Hams­ter oder Wel­len­sit­tich.

Ertei­len wir Ihnen die Geneh­mi­gung zur Tier­hal­tung, so immer mit einem Wider­rufs­vor­be­halt. Die Erlaub­nis zur Haus­tier­hal­tung steht unter dem Vor­be­halt, dass sich kein Mie­ter oder Nach­bar über den Auf­ent­halt des Tie­res in der Woh­nung oder dem Miet­ob­jekt beschwert, ins­be­son­de­re, weil Stö­run­gen des Haus­frie­dens von dem Tier aus­ge­hen.

Jeder Mie­ter ist auf die Zustim­mung zur Haus­tier­hal­tung von uns als Ver­mie­ter ange­wie­sen, dies ist auch aus­drück­lich im Miet­ver­trag gere­gelt.

Eine Zustim­mung kann gera­de in Groß­wohn­an­la­gen und klei­nen Woh­nun­gen ver­wei­gert wer­den. Bit­te fra­gen Sie vor dem Anschaf­fen eines Haus­tie­res unse­re Mit­ar­bei­ter, um Ärger im Nach­gang aus­zu­schlie­ßen.

War­um darf ich kei­ne Parabolantenne/Satellitenantenne anbrin­gen?

Durch das Anbrin­gen einer Para­bol­an­ten­ne wür­de die gesamt­heit­li­che Ansicht des Wohn­hau­ses nach­hal­tig gestört. Außer­dem sind Schä­di­gun­gen der Bau­sub­stanz bei der Befes­ti­gung der Anten­ne nicht aus­zu­schlie­ßen.

Was ist bei Unter­ver­mie­tung mei­ner Woh­nung zu beach­ten?

Sie möch­ten aus finan­zi­el­len Grün­den einen Teil Ihrer Woh­nung unter­ver­mie­ten, das heißt Sie als Haupt­mie­ter über­las­sen den Gebrauch eines Teils Ihrer Woh­nung einem Drit­ten.
Für eine Unter­ver­mie­tung brau­chen Sie unbe­dingt unse­re Erlaub­nis. Denn uns als Ver­mie­ter inter­es­siert es natür­lich, wer in unse­ren Woh­nun­gen wohnt – sei es als Mie­ter oder als Unter­mie­ter.

Die Geneh­mi­gung für eine Unter­ver­mie­tung bean­tra­gen Sie bit­te in unse­rer Geschäfts­stel­le. Neben Ihrem Namen, Anschrift und Ver­trags­num­mer nen­nen Sie uns bit­te auch den Namen des künf­ti­gen Unter­mie­ters. Wenn gegen den künf­ti­gen Unter­mie­ter kein wich­ti­ger Grund vor­liegt und Ihre Woh­nung nicht über­be­legt ist, steht einer Unter­ver­mie­tung in der Regel nichts im Wege.

Wir emp­feh­len Ihnen, mit Ihrem Unter­mie­ter einen schrift­li­chen Ver­trag abzu­schlie­ßen. Den­ken Sie dar­an, ver­trag­lich fest­zu­le­gen, dass der Unter­miet­ver­trag mit dem Haupt­miet­ver­trag endet. Beden­ken Sie bit­te auch, dass nur zwi­schen Ihnen und der gewog ein Dau­er­nut­zungs­ver­trag besteht und wir nur Sie (als unse­ren Ver­trags­part­ner) für even­tu­el­le Schä­den in der Woh­nung ver­ant­wort­lich machen. Der Über­las­sung der gesam­ten Woh­nung an Drit­te wird nur in Aus­nah­me­fäl­len zuge­stimmt.

Was muss ich bei der Kün­di­gung mei­ner Woh­nung beach­ten?

Eine Kün­di­gung muss immer schrift­lich mit Ori­gi­nal­un­ter­schrift erfol­gen. Das Kün­di­gungs­schrei­ben muss von allen im Miet­ver­trag auf­ge­führ­ten Mie­tern unter­schrie­ben wer­den. Die Kün­di­gungs­frist kön­nen Sie Ihrem Miet­ver­trag ent­neh­men. In den meis­ten Fäl­len beträgt sie 3 Mona­te zum Monats­en­de.

Vor­zei­ti­ge Ent­las­sung aus dem Miet­ver­trag bei Stel­lung eines Nach­mie­ters

Wer­de ich bei der Benen­nung eines Nach­mie­ters vor­zei­tig aus mei­nem Miet­ver­trag ent­las­sen?

Bit­te kon­tak­tie­ren Sie unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen des Ver­mie­tungs­teams. Sinn­voll ist ein Ter­min mit Ihnen und dem von Ihnen vor­ge­schla­ge­nen Nach­mie­ter in unserm Haus, wobei er die aus­ge­füll­te Mie­ter­selbst­aus­kunft sowie die ande­ren rele­van­ten Unter­la­gen mit­bringt. Der Ver­mie­ter muss den Nach­mie­ter nicht akzep­tie­ren.

Muss ich bei einem Umzug inner­halb der gewog die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten?

Ein Woh­nungs­wech­sel inner­halb unse­res Unter­neh­mens ist pro­blem­los mög­lich, wenn die gekün­dig­te Woh­nung im ver­trags­ge­mä­ßen Zustand über­ge­ben wird und kei­ne Miet­schul­den bestehen. Über­schnei­dun­gen und dop­pel­te Miet­be­las­tung kön­nen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Sie müs­sen aller­dings kei­ne kom­plett neue Miet­kau­ti­on hin­ter­le­gen. Haben Sie bereits eine Miet­kau­ti­on gezahlt, wird Ihre alte Kau­ti­on mit der neu­en ver­rech­net.

Woh­nungs­kün­di­gung und noch kei­ne neue Woh­nung

Was pas­siert, wenn ich mei­ne Woh­nung gekün­digt habe und noch kei­ne neue Woh­nung gefun­den habe?

Nach dem Ablauf der Kün­di­gungs­frist sind Sie ver­pflich­tet, die Woh­nung samt der dazu gehö­ri­gen Schlüs­sel wie­der an uns als Ihren Ver­mie­ter zu über­ge­ben. Haben wir bereits einen Nach­mie­ter für die­se Woh­nung gefun­den, ist die Räu­mung der Woh­nung unum­gäng­lich. Gibt es noch kei­nen Nach­mie­ter, besteht even­tu­ell die Mög­lich­keit, dass Sie Ihre Woh­nung noch län­ger nut­zen kön­nen. Bit­te kon­tak­tie­ren Sie Ihren Sach­be­ar­bei­ter.

Muss ich mei­ne Woh­nung beim Aus­zug reno­vie­ren?

Beim Aus­zug muss der Mie­ter die Woh­nung in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand über­ge­ben. Wer­den vom Mie­ter Ände­run­gen in der Woh­nung vor­ge­nom­men ist der ursprüng­li­che Zustand bei Aus­zug wie­der­her­zu­stel­len, Ein- und Umbau­ten sind zu ent­fer­nen und dabei auf­tre­ten­de Schä­den sind zu besei­ti­gen.

Bei Rück­ga­be der Woh­nung sind alle Schlüs­sel an die gewog zurück­zu­ge­ben, ande­ren­falls ist die gewog berech­tigt, feh­len­de Schlüs­sel auf Kos­ten des Mie­ters anfer­ti­gen zu las­sen.

Gern füh­ren wir mit Ihnen vor Aus­zug aus der Woh­nung eine Vor­ab­nah­me durch.

Ich möch­te bau­li­che Ver­än­de­run­gen in mei­ner ange­mie­te­ten Woh­nung vor­neh­men — wor­auf muß ich ach­ten?

Wor­auf muss ich ach­ten?

Für jede bau­li­che Ver­än­de­rung in einer Woh­nung unse­res Unter­neh­mens benö­ti­gen Sie, als Mie­ter, unse­re schrift­li­che Zustim­mung. Beach­ten Sie bit­te, dass Sie Art und Umfang der geplan­ten Bau­maß­nah­men bei Ihrem Antrag ange­ben. In eini­gen Fäl­len benö­ti­gen Sie nicht nur unse­re Geneh­mi­gung, son­dern auch die Zustim­mung der Bau­auf­sicht. Die Geneh­mi­gung wird immer unter der Bedin­gung der Ein­hal­tung von bestimm­ten Auf­la­gen des Eigen­tü­mers erfol­gen.

Die Auf­wands­kos­ten für die Bear­bei­tung der Geneh­mi­gung betra­gen 25,00 € und sind vom Antrag­stel­ler nach Rech­nungs­le­gung zu ent­rich­ten.

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